Ehe und Familienrecht – Scheidungsanwalt

Unterhalt

Im Zuge der Scheidung ist auch zu regeln, wo der hauptsächliche Aufenthalt des Kindes ist. Derjenige Elternteil, der nach der Ehescheidung nicht die Obsorge über die gemeinsamen Kinder erhält und diese auch nicht in seinem Haushalt betreut, muss weiterhin bis zu deren Selbsterhaltungsfähigkeit für den Unterhalt aufkommen. Der andere Elternteil leiste durch die Betreuung seinen Beitrag.

Die Höhe des Unterhaltsanspruchs orientiert sich einerseits am Einkommen des geldunterhaltspflichtigen Elternteils und andererseits an Durchschnittsbedarfssätzen. Je älter ein Kind ist, desto höher ist prozentuell der Unterhaltsanspruch. Dabei sind unter Umständen Naturalleistungen des Unterhaltspflichtigen anzurechnen.

Zum laufenden Unterhaltsanspruch kann in Einzelfällen ein darüberhinausgehender Sonderbedarf entstehen. Dieser liegt vor, wenn es sich um eine außergewöhnliche, dringliche Ausgabe handelt, die in uregelmäßiger Höhe entsteht.

Die Beurteilung und Berechnung des jeweiligen Kindesunterhalts bedarf einer eingehenden Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Gesamtsituation. Besonders nach einer Trennung oder einer Ehescheidung spielt der Kindesunterhalt eine maßgebliche Rolle.