Ehe und Familienrecht – Scheidungsanwalt

Obsorge

Die Obsorge umfasst die elterlichen Rechte und Pflichten bezüglich Pflege, Erziehung und Vermögensverwaltung sowie die gesetzliche Vertretung gegenüber den Kindern.

Verheirateten Eltern steht die gemeinsame Obsorge schon nach dem Gesetz zu. Auch nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern bleibt grundsätzlich die gemeinsame Obsorge aufrecht. Dazu müssen sich die Eltern dann allerdings darüber einigen, bei wem sich das Kind in Hinkunft hauptsächlich aufhalten bzw. von welchem Elternteil es hauptsächlich betreut werden soll. Dieser Elternteil muss immer mit der gesamten Obsorge betraut sein.

Abweichende Obsorgeregelungen sind denkbar und insbesondere bei Gefährdung des Kindeswohl zwingend erforderlich. Bei Bedarf begleiten wir Sie auch in einem gerichtlichen Obsorgeverfahren mit der notwendigen Fachkenntnis und Verständnis für Ihre Interessen und die Interessen des Kindes.