Ehe und Familienrecht – Scheidungsanwalt

Kinder

Kinder sind in jedem Fall immer die unschuldig Beteiligten und Leidtragenden einer Ehescheidung.

Sind in einer Ehe keine oder nur volljährige Kinder vorhanden, ist eine Scheidung wesentlich leichter durchzuführen. Es bleibt dann die Vermögensaufteilung und der allfällige Ehegattenunterhalt zu regeln.

Sind bei einer Scheidung minderjährige Kinder vorhanden, müssen insbesondere die Obsorge (Pflege und Erziehung, Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung des Kindes), die hauptsächliche Betreuung des Kindes sowie das Kontaktrecht (Besuchsrecht) zum Kind geregelt werden.

Ebenso ist für minderjährige Kinder der Unterhalt zu klären.

Das Thema Kinder wird von uns anlässlich einer Trennung oder Ehescheidung der Partner mit großer Umsicht und Verständnis für die emotional und wirtschaftlich herausfordernde Situation bestmöglich behandelt.