Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
Immer wieder kommt es im Zusammenhang mit Dienstverhältnissen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, die jedoch bei vorheriger Rechtsberatung vermeidbar wären.
Gerne beraten wir Sie zu Fragen der korrekten kollektivvertraglichen Einstufung und Prüfen Ihrer Lohnansprüche. Auch umfassende und korrekte Dienstvertragsbestimmungen können spätere Auseinandersetzungen vermeiden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung Ihrer Dienstverträge oder Prüfen Ihren Dienstvertrag auf die Einhaltung der gesetzlichen und kollektivvertraglichen Regelungen.
Auch vor Ausspruch einer Beendigung ist Sorgfalt geboten. Sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber kann die Wahl des falschen Beendigungsgrundes, eines falschen Beendigungstermins oder Fehler bei der Beendigungsfrist zu weitreichenden finanziellen Auswirkungen führen. Informieren Sie sich dazu besser bereits vor Ausspruch einer Kündigung, Entlassung oder eines Austritts. Auch vor einer einvernehmlichen Beendigung des Dienstverhältnisses kann eine rechtliche Prüfung der Beendigungsvereinbarung angezeigt sein. Zudem ist nach Beendigung ein rasches Handeln anzuraten, da im Arbeitsrecht oft sehr kurze Verfallsfristen bestehen, die zu einem Erlöschen Ihrer Ansprüche führen. Lassen Sie daher offene Forderungen, Forderungen auf Ausbildungskostenrückersatz, oder Ihre Beendigungsansprüche ehestmöglich prüfen.
Unter gewissen Voraussetzungen, insbesondere bei älteren Dienstnehmern oder verpönten Motiven, kann eine – grundsätzlich nicht an Gründe gebundene – Kündigung angefochten werden. Da dafür meist eine kurze Frist von nur 2 Wochen einzuhalten ist, nehmen Sie möglichst rasch mit uns Kontakt auf, damit wir Ihre Forderung fristgerecht geltend machen können. Sollten Sie mit einer Anfechtungsklage konfrontiert sein, prüfen wir umfassend bestehende Rechtfertigungsgründe.
Bei körperlichen Einschränkungen oder psychischen Beschwerden haben Sie möglicherweise einen Behindertenschutz nach dem Behinderteneinstellungsgesetz. Der Status als begünstigter Behinderter führt bspw zu einem erhöhten Kündigungsschutz. Gerne beraten wir Sie, wie Sie zu diesen Begünstigungen kommen. Durch regelmäßige Vertretungen in Kündigungsverfahren beim Sozialministeriumservice könne wir Sie mit unserem Know How umfassend unterstützen.
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist über Verlangen des Dienstnehmers ein Dienstzeugnis über die Art der Tätigkeit und deren Dauer, nicht zwingend jedoch die Qualität der Dienstleistung, auszustellen. Oftmals finden sich in Dienstzeugnissen „Geheimcodes“ die künftige Arbeitgeber über negative Arbeitsleistungen „warnen“ sollen. Derartige Formulierungen widersprechen dem Erschwerungsverbot und sind unzulässig. Gerne prüfen wir Ihr Dienstzeugnis oder unterstützen Sie bei der Durchsetzung.